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Dr. Farzad TahashiNach der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife begann Dr. Farzad Tahashi im Jahr 1996 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, das er im März 2001 mit dem erfolgreichen Abschluss des 1. Staatsexamens beendete. Während des Studiums beschäftigte er sich insbesondere mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht.

Noch im selben Jahr folgte der Eintritt in das Referendariat bei dem Landgericht Münster, das im Jahr 2003 mit dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens seine Beendigung fand. In dieser Zeit führte er etwa ein Jahr lang eine Nebentätigkeit in einer Rechtsanwaltssozietät aus, wobei er vor allem im Bereich Ausländer-/Asylrecht tätig war.

Mitte 2001 nahm er ferner die Bearbeitung seiner Doktorarbeit im Bereich Familienrecht in Angriff, die er im Jahr 2004 beim juristischen Fachbereich der Universität Münster einreichte.

Im Jahr 2004 nahm er des weiteren an einem umfangreichen Insolvenzrechtsseminar, im Jahr 2005 ferner an einem umfassenden Arbeitsrechtsseminar im Sinne der Fachanwaltsordnung erfolgreich teil.

Dr. jur. Tahashi ist Fachanwalt für Familienrecht.

Seit Beginn seiner Tätigkeit arbeitet er ferner insbesondere im Bereich Asyl- und Ausländerrecht: Am 26.01.2021 hat er vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für seine Mandantschaft einen wichtigen Sieg erzielt: https://www.bverwg.de/de/pm/2021/7.

Er nimmt jährlich an Fortbildungsseminaren teil. Bei psychologischen Fragestellungen holt er sich Rat bei der Psychologin Frau Judith Knoche: https://www.coachingknoche.de/.